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Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung: EU-Kommission wagt neuen Vorstoß

20.05.2021

Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung über die Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert angenommen, um ein solides, effizientes und faires Unternehmenssteuersystem in der Europäischen Union zu fördern. Darin werden sowohl eine langfristige als auch eine kurzfristige Vision skizziert, wie die Erholung Europas nach der COVID-19-Pandemie unterstützt und angemessene öffentliche Einnahmen in den kommenden Jahren gewährleistet werden können.

Ziel ist es laut Kommission, ein gerechtes und stabiles Unternehmensumfeld zu schaffen, das ein nachhaltiges Wachstum mit vielen neuen Arbeitsplätzen in der EU fördern und eine offene strategische Autonomie stärken kann.

Erstens will die Kommission bis 2023 einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU vorlegen, der den Verwaltungsaufwand verringern, steuerliche Hindernisse beseitigen und die Bedingungen im Binnenmarkt unternehmensfreundlicher gestalten wird. Die Mitteilung "Unternehmen in Europa: ein Rahmen für die Unternehmensbesteuerung" (oder BEFIT – "Business in Europe: Framework for Income Taxation") soll EU-weit einheitliche Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung mit einer gerechteren Aufteilung der Steuerhoheit zwischen den Mitgliedstaaten schaffen. BEFIT soll Bürokratie abbauen, die Befolgungskosten senken, Steuerschlupflöcher schließen, Arbeitsplätze in der EU erhalten und Investitionen im Binnenmarkt fördern. Zudem soll BEFIT auch den anhängigen Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ersetzen, der damit zurückgezogen wird. Die Kommission will umfassendere Überlegungen über die Zukunft der Besteuerung in der EU anstoßen, die 2022 in ein Steuer-Symposium zum Thema "EU-Steuermix auf dem Weg zu den Zielen von 2050" münden werden.

Zweitens legt die Kommission in ihrer aktuellen Mitteilung auch eine Steueragenda für die beiden kommenden Jahre mit Maßnahmen zur Förderung produktiver Investitionen und des Unternehmertums, für einen besseren Schutz der nationalen Einnahmen und zur Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels dar. Ausgangspunkt ist der Fahrplan, den die Kommission im Sommer 2020 im Aktionsplan für Besteuerung vorgelegt hat. Geplant ist unter anderem eine größere öffentliche Transparenz durch den Vorschlag, dass bestimmte in der EU tätige Großkonzerne ihre effektiven Steuersätze veröffentlichen. Auch soll gegen den Missbrauch von Briefkastenfirmen durch neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung vorgegangen werden. Zudem soll die Erholung durch Beseitigung der Verschuldungsanreize in der Unternehmensbesteuerung unterstützt werden, wodurch die Fremdkapitalfinanzierung von Unternehmen gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung begünstigt werde. Mit diesem Vorschlag sollen die Unternehmen laut Kommission dazu veranlasst werden, ihre Tätigkeiten durch Eigen- statt durch Fremdkapital zu finanzieren.

Drittens hat die Kommission eine Empfehlung über die steuerliche Behandlung von Verlusten bei inländischen Sachverhalten angenommen. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Unternehmen den Verlustrücktrag zumindest auf das vorangegangene Geschäftsjahr zu gestatten. Dies soll Unternehmen zugutekommen, die in den Jahren vor der Pandemie rentabel waren, sodass sie ihre 2020 und 2021 erlittenen Verluste mit den Steuern verrechnen können, die sie vor 2020 gezahlt haben. Von dieser Maßnahme profitierten insbesondere KMU, so die Kommission.

Die Mitteilung ist nach Angaben der Kommission Teil einer umfassenderen EU-Agenda für eine Steuerreform in den kommenden Jahren. Zusätzlich zu den in der Mitteilung dargelegten Reformen der Unternehmensbesteuerung will die Kommission in Kürze Maßnahmen für eine gerechte Besteuerung in der digitalen Wirtschaft vorlegen. Sie werde eine Digitalabgabe als Eigenmittelquelle der EU vorschlagen. Überdies will sie in Kürze eine Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie und des CO2-Grenzausgleichssystems im Rahmen des "Fit-for-55"-Pakets und des europäischen Grünen Deals vorlegen.

Europäische Kommission, PM vom 18.05.2021

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