Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Hannover 96: Martin Kind bleibt Geschäft...

Hannover 96: Martin Kind bleibt Geschäftsführer bei Profisparte

14.10.2022

In dem Zivilrechtsstreit um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH hat das Landgericht (LG) Hannover festgestellt, dass der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten über die Abberufung des Geschäftsführers nichtig ist. Damit bleibe Kind Geschäftsführer bei der Profisparte.

Der Abberufungsbeschluss sei wegen Verstoßes gegen die im Gesellschaftsvertrag geregelte Kompetenzverteilung nichtig, begründet das LG Hannover seine Entscheidung. Denn der Gesellschaftsvertrag der Beklagten sehe vor, dass für eine Abberufung des Geschäftsführers der Aufsichtsrat zuständig ist. Dies gelte auch unter Berücksichtigung der Regelungen des Hannover-96-Vertrages.

Durch den Hannover-96-Vertrag habe sich der Verein verpflichtet, die Satzung der Beklagten nicht ohne vorherige Zustimmung der Hannover 96 Sales &Service GmbH & Co. KG zu ändern, mithin, so das LG, auch nicht in die "Funktion" des Aufsichtsrates durch satzungsdurchbrechende Beschlüsse einzugreifen. Der Abberufungsbeschluss der (sich nur aus dem Verein zusammensetzenden) Gesellschafterversammlung der Beklagten stehe dazu im Widerspruch.

Ob diese Kompetenzverteilung des Gesellschaftsvertrages mit der 50+1 Regel der Deutsche Fußball Liga in Einklang steht, spielte für die Entscheidung des Gerichts nach dessen Angaben keine Rolle. Auch der Vorwurf der Beklagten, dass Martin Kind beharrlich gegen Weisungen des Vereins verstoßen habe und deshalb ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen habe, sei wegen der fehlenden Abberufungskompetenz nicht entscheidungserheblich gewesen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberlandesgericht Celle eingelegt werden.

Landgericht Hannover, Urteil vom 12.10.2022, 32 O 119/22, nicht rechtskräftig

Mit Freunden teilen