Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Handelsregisteranmeldungen: Online-Begla...

Handelsregisteranmeldungen: Online-Beglaubigung soll ausgeweitet werden

09.05.2022

Die Möglichkeit zur Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen soll nach Willen der Bundesregierung ausgeweitet werden. Die bisherige Beschränkung auf bestimmte Rechtsträger wie Einzelkaufleute, GmbH oder Aktiengesellschaften soll danach aufgehoben werden. Zudem soll das Verfahren auf Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister ausgeweitet werden.

Des Weiteren soll künftig das notarielle Verfahren der Online-Beurkundung auch auf einstimmig gefasste satzungsändernde Beschlüsse angewandt werden können sowie auf GmbH-Sachgründungen und Gründungsvollmachten. Das sieht der "Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften" der Bundesregierung vor (BT-Drs. 20/1672). Den Entwurf soll der Bundestag am 12.05.2022 im vereinfachten Verfahren an die Ausschüsse überweisen.

Hintergrund der Regelungen ist die EU-Digitalisierungsrichtlinie (RL (EU) 2019/1151). Zur Umsetzung der Richtlinie hatte der Bundestag im Jahr 2021 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, dabei aber unter anderem bestimmte Rechtsträger ausgeschlossen. Dieses Gesetz trete größtenteils zum 01.08.2022 in Kraft. Wie die Bundesregierung ausführt, hatte der Rechtsausschuss seinerzeit gefordert (BT-Drs. 19/30523, S. 99), in dieser Wahlperiode die Ausweitung des Online-Beglaubigungsverfahren anzugehen sowie die Einbeziehung weiterer beurkundungspflichtiger Vorgänge des Gesellschafts- und Registerrechtes zu prüfen.

Dem Bundesrat hat die Bundesregierung den Entwurf als "besonders eilbedürftig" zugeleitet. Stellungnahme und Gegenäußerung sollen nachgereicht werden.

Deutscher Bundestag, PM vom 06.05.2022

Mit Freunden teilen