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Häusliche Gewalt: Bundesrat möchte Opfern Kündigung gemeinsamer Wohnung erleichtern
Betroffenen häuslicher Gewalt soll es ermöglicht werden,schneller aus dem gemeinsamen Mietvertrag auszuscheiden. Der Bundesrat hat inseiner Plenarsitzung am 30.01.2026 auf Initiative mehrerer Länder beschlossen,einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.
Zwar hätten Opfer häuslicher Gewalt nach demGewaltschutzgesetz bereits jetzt einen Anspruch darauf, die bislang gemeinsambewohnte Wohnung allein zu nutzen. Eine Rückkehr in diese sei jedoch häufigweder gewünscht noch zumutbar, da sie das Risiko eines Verstoßes gegen dasAbstandsgebot oder einer erneuten Gewalterfahrung erhöhen könnte, heißt es inder Begründung des Gesetzentwurfs.
Problematisch sei bislang vor allem die Kündigung desMietvertrages: In der Regel müssten dabei alle Mieter zustimmen. Verweigert dergewalttätige Partner seine Zustimmung, bleibe dem Opfer nur der Weg über einseparates Gerichtsverfahren mit eigener Beweisaufnahme. Das stelle eineerhebliche Hürde dar – nicht zuletzt, weil die Betroffenen oft erneut mit denTätern konfrontiert werden.
Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung sollen Betroffenebereits im Gewaltschutzverfahren die Möglichkeit erhalten, die Zustimmung zurKündigung der gemeinsam angemieteten Wohnung einzuklagen. DasGewaltschutzgesetz regele bereits die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an dasOpfer und solle entsprechend ergänzt werden. Ein zusätzliches Gerichtsverfahrensei dann nicht mehr erforderlich. Auf diese Weise soll Opfern häuslicher Gewaltder Ausstieg aus dem gemeinsamen Mietverhältnis deutlich erleichtert werden.
Die Bundesregierung kann sich nun zum Vorschlag desBundesrates äußern. Dann ist der Bundestag am Zug. Gesetzliche Vorgaben, wannsich dieser mit dem Gesetzentwurf beschäftigen muss, gibt es jedoch nicht.
Bundesrat, PM vom 30.01.2026