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Günstiges Vermieten: Lob für steuerliche Besserstellung

18.08.2020

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) günstiges Vermieten von Wohnungen nicht mehr in dem Maße "bestrafen" möchte wie bisher. "Der Staat darf kein Mietentreiber sein. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Werbungskosten in einem weiteren Schritt unabhängig von der Miethöhe vollständig abgezogen werden können. Das würde bürokratische Prüfungen ersparen und günstiges Vermieten fördern", sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke zu entsprechenden Plänen zur Änderung des Einkommensteuergesetzes.

Zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland würden von Privatpersonen angeboten. Sie agierten anders am Markt als große private und kommunale Wohnungsunternehmen. Private Kleinvermieter würden ihre Mieter meist persönlich kennen und seien an langfristigen Mietverhältnissen interessiert, so Haus & Grund. Sie nutzten nicht jede Mieterhöhungsmöglichkeit – etwa ein Viertel aller privaten Kleinvermieter erhöhe die Miete sogar grundsätzlich nur bei einem Mieterwechsel. Diese Vermieter seien es, die dafür sorgten, dass das Wohnen nicht die soziale Frage unserer Zeit geworden ist, wie das Institut der deutschen Wirtschaft kürzlich noch einmal festgestellt habe. Aus Sicht von Haus & Grund erkennt die Bundesregierung mit der geplanten Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) diese wichtige gesellschaftliche Funktion ein Stück mehr an.

Hintergrund: Die Regelung des § 21 Absatz 2 Satz 1 EStG typisiert in seiner derzeit geltenden Fassung im Falle einer verbilligten Überlassung einer Wohnung zu weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete eine generelle Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlich und einen unentgeltlich vermieteten Teil. Nur die auf den entgeltlich vermieteten Teil der Wohnung entfallenden Werbungskosten können von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Grenze von 66 auf 50 Prozent abzusenken.

Haus & Grund Deutschland, PM vom 17.08.2020

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