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Grundsteuerreform: Verbände befürchten Benachteiligung von Hausbesitzern und Mietern
Die Grundsteuerreform wird viele Bürger in Rheinland-Pfalz teuer zu stehen kommen – das, so der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz, sei "bereits ausgemacht". Zusätzlich drohe durch das Bundesmodell eine generelle Belastungsverschiebung von gewerblich genutzten Grundstücken hin zu privaten Wohngrundstücken. Die Verbändeallianz aus Steuerzahlerbund und Haus & Grund fordere die rheinland-pfälzische Landesregierung dazu auf, sich dieses Problems anzunehmen.
Indem die Landespolitik das Problem vor sich herschiebe, werde es nicht kleiner, betont die Verbändeallianz von Haus & Grund und BdSt. Um Lösungen zu finden, habe die Landesregierung nur noch ein dreiviertel Jahr Zeit. Die Verbändeallianz würde deshalb als "Rettungsanker" die Möglichkeit zu unterschiedlichen Hebesätzen für Wohnen und Gewerbe in den Kommunen grundsätzlich begrüßen, auch wenn damit das System noch komplizierter würde.
Nach derzeitiger Rechtslage gelte der Grundsatz der Hebesatzeinheitlichkeit, nach dem die Grundsteuer B auf demselben Niveau liegen muss. Dies sollte rasch geändert werden, damit die Kommunen je nach Lage selbst über die Höhen der Hebesätze entscheiden können. Im Gegensatz zur rheinland-pfälzischen Landesregierung mache sich zum Beispiel der nordrhein-westfälische Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) bereits für eine stärkere Differenzierung der Hebesätze bei der Grundsteuer B stark. Er wolle im Zweifelsfall auch eine Landeslösung umsetzen.
Prinzipiell bewerten Haus & Grund und BdSt das vom Land Rheinland-Pfalz verteidigte Bundesmodell zur Grundsteuerreform als verfassungswidrig. Wenn diese Auffassung nach dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz auch noch durch den Bundesfinanzhof bestätigt werden sollte, würden sich die Unsicherheiten noch verstärken, warnen die Verbände. Umso mehr sei es höchste Zeit, dass die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) in Bezug auf die Belastungsverschiebungen und die dadurch entstehenden Nachteile für Hausbesitzer und Mieter reagiert.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 22.03.2024