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Grundsteuerreform: Steuerzahlerbund Nordrhein-Westfalen für Flächenmodell

06.11.2020

In der Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag am 05.11.2020 zur Reform der Grundsteuer hat sich der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen für ein Flächenmodell ausgesprochen, das Grund und Boden sowie Gebäude berücksichtigt.

Der im Bund beschlossenen Regelung, bei der sich die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 aus dem Ertragswert ergibt, erteilt der BdSt NRW damit eine klare Absage. Das Bundesmodell sei extrem verwaltungsaufwendig und führe automatisch zu regelmäßigen Steuererhöhungen, so seine Kritik.

Der BdSt NRW bevorzugt eigenen Angaben zufolge ein Flächenmodell, wie es Bayern entwickelt hat. Dabei würden die Flächen von Grund und Boden sowie des Gebäudes in die Berechnung der Grundsteuer einbezogen. Hessen und Niedersachsen hätten zusätzlich einen Zonenwert eingeführt, der zu einer differenzierteren Berechnung führt.

"Auch das Land Nordrhein-Westfalen muss die Öffnungsklausel im Grundsteuergesetz nutzen und sich für ein einfaches, transparentes und mit wenig Verwaltungsaufwand umsetzbares Flächenmodell entscheiden", fordert Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW.

Das neben dem Flächenmodell als weitere Alternative zur Bundesregelung diskutierte Bodenwertmodell dürfte gegen die Verfassung verstoßen, meint der BdSt NRW weiter. "Gleiches muss gleich und Ungleiches muss ungleich besteuert werden", so Steinheuer. Für den Steuerpflichtigen mache es einen erheblichen Unterschied, ob er ein bebautes oder ein unbebautes Grundstück besitzt. Deshalb sei der Bodenwert allein keine geeignete Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, PM vom 05.11.2020

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