Unselbstständige Stiftungen: Können kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsempfänger sein
Wegfall würde Anhebung des Höchststeuersatzes erforderlich machen
Grundsteuerreform: Startschuss für Erklärungsabgabe gefallen
Am 01.07.2022 ist bundesweit die Erklärungsabgabe für die Grundsteuerreform gestartet. Bis zum 31.10.2022 müssen Eigentümer ihre Erklärung einreichen. Hierauf weist die Landesregierung Schleswig-Holstein hin.
In den vergangenen Jahrzehnten habe sich der Wert von Immobilien stark verändert. Deshalb würden nun deutschlandweit alle Grundstücke von den Finanzämtern neu bewertet, erläutert die Landesregierung. Das gelte auch für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Eigentümer von Grundbesitz in Schleswig-Holstein seien darum verpflichtet, ab dem 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 ihre Erklärung beim Finanzamt einzureichen.
Mit einer ausführlichen Informationsseite im Landesportal unterstütze das schleswig-holsteinische Finanzministerium alle Grundsteuerpflichtigen dabei, so die Landesregierung. Hier fänden sich je nach Art des Grundstücks alle benötigten Angaben und Erläuterungen dazu. Ebenfalls hier zu finden seien Links auf die Grundsteuerportale, um die Bodenrichtwerte und die Ertragsmesszahlen sowie weitere Grundstücksdaten abzurufen. Zusätzlich gebe es klickbare Anleitungen, Übersichten zu häufigen Fragen, Links und Videos. Als weiterer Service wurden Telefonnummern bei den Finanzämtern eingerichtet, um bei Fragen zu unterstützen.
"Eine Reform der Grundsteuer war notwendig und wurde uns vom Bundesverfassungsgericht aufgetragen", erläutert Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Bündnis 90/Die Grünen). Der Finanzverwaltung sei der Aufwand bewusst, den die Neuberechnung auch für die Bürger nach sich ziehe. "Mit unserem Informationsangebot versuchen wir, dabei so gut es geht zu unterstützen", erklärte die Ministerin.
Die Grundsteuer ist laut Landesregierung mit bis zu etwa 500 Millionen Euro jährlich eine der wichtigsten Einnahmenquellen der schleswig-holsteinischen Kommunen. Bisher werde sie anhand von so genannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhten in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern auf denen aus dem Jahr 1935. Das Bundesverfassungsgericht habe die bisherige Berechnung der Grundsteuer in einem Urteil von 2018 für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Die Grundsteuerreform sei 2019 als Bundesmodell geplant gewesen; die Länder hätten jedoch entscheiden können, davon abweichende Regelungen zu treffen. Schleswig-Holstein habe von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, sondern setze das Bundesmodell um.
Bundesweit müsse nun der gesamte Grundbesitz durch die Finanzämter neu bewertet und die neuen Grundsteuermessbeträge müssten festgesetzt werden. Ab 2025 werde die Grundsteuer nach der neuen Regelung erhoben.
Landesregierung Schleswig-Holstein, PM vom 30.06.2022