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Grundsteuerreform in Niedersachsen: Jeder Grundstückseigentümer erhält persönliches Anschreiben

10.05.2022

Jeder Eigentümer von Grundstücken in Niedersachsen wird in den kommenden Wochen ein individuelles Informationsschreiben zur Grundsteuerreform erhalten. Ab dem 09.05.2022 würden täglich 150.000 Schreiben versandt, teilt Niedersachsens Finanzministerium mit. So hätten bis Mitte Juni alle Grundstückseigentümer die Informationen, die ihnen ihre Erklärung gegenüber dem Finanzamt erleichtern.

Das Informationsschreiben zu dem jeweiligen Grundstück enthalte neben Erläuterungen das Aktenzeichen sowie Grundstücksinformationen, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind. Die Eigentümer müssten sie nur überprüfen.

Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) betont, es sei ihm ein Anliegen, den Aufwand für die Bürger soweit wie möglich zu minimieren. Für das niedersächsisches Modell seien nur wenige Angaben notwendig, die in den meisten Fällen ohnehin vorlägen. Anders als beim Bundesmodell sei die Steuererklärung nur einmal abzugeben. Die Steuerverwaltung stehe den Bürgern unterstützend zur Seite.

Auch der eingerichtete Grundsteuer-Viewer (www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de) gebe Hilfestellung. Dabei handele es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksfläche online abzulesen sei. Außerdem werde der Lage-Faktor mit den dazugehörigen Bodenrichtwerten dargestellt.

Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 sei die Erklärung elektronisch über das "Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt" unter www.elster.de abzugeben. Sie bestehe aus wenigen Angaben: der Adresse und den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen. Damit hätten die Bürger ihren Anteil an der Neubewertung ihres Grundstückes geleistet.

Im Anschluss werde ein Lage-Faktor von der Finanzverwaltung ermittelt und in die Berechnung einbezogen. Dafür werde als Indikator der Bodenrichtwert für das jeweilige Grundstück genutzt und mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Dahinter stehe, so das Finanzministerium Niedersachsen, dass eine Gemeinde dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen biete, zum Beispiel in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs-/Lebensqualität. Diese Unterschiede würden im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell berücksichtigt. Mithilfe des Grundsteuer-Viewers lasse sich der Lage-Faktor für jeden nachvollziehen.

"Mit dem neuen, wegen eines Verfassungsgerichturteils notwendigen Gesetz ist keine Erhöhung des Aufkommens beabsichtigt", betont Hilbers. Gleichwohl werde es durch die Reform zu Änderungen kommen. Das könne in einem gewissen Rahmen sowohl zu einem Mehr als auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen. Die Höhe der Grundsteuer bestimmten jedoch letztlich die Gemeinden mit ihrem Hebesatz. Da die Aufkommensneutralität der Grundsteuer als Ganzes das erklärte Ziel ist, werde den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.

Hilbers hebt hervor, dass die elektronische Abgabe der Steuererklärung sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter der einfachste und schnellste Weg ist. Um allen den Zugang dafür zu ermöglichen, könne auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen zur Erklärungsabgabe genutzt werden. Kinder könnten damit beispielsweise für ihre Eltern die Erklärung elektronisch abgeben. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe könnten zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen könnten die Erklärungsabgabe übernehmen. Auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben die Erklärung elektronisch abzugeben, würden berücksichtigt. Im Ausnahmefall würden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.

Finanzministerium Niedersachsen, PM vom 05.05.2022

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