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Grundsteuerreform in Niedersachsen: 2022 geht´s los

14.12.2021

Niedersachsen hat seit dem 07.07.2021 ein eigenes Grundsteuergesetz, dem das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zugrunde liegt. Der neue Hauptfeststellungsstichtag für alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Niedersachsen sei der 01.01.2022, teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) jetzt mit. Zu diesem Zeitpunkt seien noch keine Erklärungen abzugeben. Entscheidend seien die steuerlichen Verhältnisse an diesem Stichtag.

Jeder Eigentümer eines Grundstücks (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) sei verpflichtet, für die Hauptfeststellung eine Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen – egal ob das Grundstück selbstgenutzt oder vermietet ist. In Niedersachsen werde man für die Grundsteuer nur noch ein einziges Mal eine solche Erklärung abgeben müssen. Diese bestehe aus wenigen Angaben zu den Flächengrößen und zur Nutzung. Den Rest erledige die Verwaltung. Eine Ausnahme bildeten die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke; für sie sei alle sieben Jahre eine Erklärung abzugeben.

Über "Mein ELSTER" stehe den Bürgern ab dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür werde ein so genanntes Benutzerkonto benötigt, mit dem man sich einmalig gegenüber dem Finanzamt ausweist. Das LfSt Niedersachsen rät, dieses Benutzerkonto bereits jetzt unter "www.elster.de" zu beantragen. Wer über ein solches Benutzerkonto verfügt, weil er etwa seine Einkommensteuererklärung bereits elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, könne dieses Konto auch für die Grundsteuer verwenden. Eine erneute Registrierung sei nicht notwendig. Darüber hinaus dürften über das Benutzerkonto auch die Erklärungen von Angehörigen übermittelt werden.

Bis zum 31.10.2022 müsse die Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dieser Termin gelte sowohl für steuerlich beratene Bürger als auch für solche, die ihre Erklärung selbst erstellen.

Jeder Eigentümer eines Grundstücks in Niedersachsen erhalte im Mai/Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt ein Informationsschreiben, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen kurz und kompakt für das Ausfüllen der Erklärung hervorgehen.

Landesamt für Steuern Niedersachsen, PM vom 13.10.2021

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