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Grundsteuerreform in Bayern: Startschuss für Versand der Informationsschreiben

01.04.2022

In Bayern erhalten Grundstückseigentümer ab sofort ein Informationsschreiben zur neuen Grundsteuer. Haus- und Grundbesitzer sollen so frühzeitig und direkt, kurz und kompakt über das Wichtigste zur Grundsteuererklärung informiert werden.

Wie das Finanzministerium Bayern mitteilt, erfolgt der Versand nur an natürliche Personen. Personenverbände wie Personengesellschaften, Vereine oder andere juristische Personen erhielten die Informationsschreiben nicht. Da es sich um mehrere Millionen Schreiben handelt, werde der Versand einige Wochen beanspruchen, informiert das Ministerium. Es bestehe daher kein Anlass zur Sorge, wenn man zunächst noch kein Schreiben erhält.

Hintergrund der Grundsteuerreform ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Dieses hatte die Grundsteuer in ihrer bestehenden Form für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber mit einer Neuregelung beauftragt. Bayern macht eigenen Angaben zufolge von der Länderöffnungsklausel Gebrauch: Ab 2025 werde die Grundsteuer im Freistaat nach einem unbürokratischen, einfachen Flächenmodell erhoben. Automatische Steuererhöhungen durch die ‚Hintertür‘ wie beim Bundesmodell werde es in Bayern damit nicht geben, so Füracker.

Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 müssten daher alle Grundstücks- und Hauseigentümer einmalig eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Finanzverwaltung unterstütze hierbei mit einem vielfältigen Serviceangebot, das fortlaufend ergänzt wird. Neben einer Informationshotline gebe es einen Chatbot unter "www.elster.de" für einfache Fragen. Die zentrale Website "www.grundsteuer.bayern.de" fasse alle wichtigen Informationen zusammen, auch Erklärvideos würden künftig dort zu finden sein. Zu den Vordrucken gibt es laut Finanzministerium Bayern ausführliche Ausfüllanleitungen, die bei der Abgabe der Erklärung behilflich sind. Die neue Broschüre "Die Grundsteuerreform in Bayern" sei online bereits abrufbar unter www.stmfh.bayern.de/service/informationsbroschueren.

Finanzministerium Bayern, PM vom 31.03.2022

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