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Grundsteuerreform: Hilfestellungen bei Abgabe der Grundsteuererklärung

18.07.2022

Wer Hilfe bei der Erklärungsabgabe zur Feststellung des Grundsteuerwerts braucht und beim Finanzamt telefonisch nicht durchkommt, kann versuchen, über die "Klickanleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts", die das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz erstellt hat, Hilfe beim Ausfüllen der Feststellungserklärung über ELSTER bekommen. Diese ist einsehbar unter https://www.lfst-rlp.de/grundsteuer.

Wie das LfSt mitteilt, ist auf der gleichen Seite auch ein "Fragen-Antworten-Katalog" zu finden, der unter Umständen weiterhelfen kann.

Darüber hinaus könnten Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken, die im Privateigentum sind, auch die kostenlose Abgabemöglichkeit über die Web-Anwendung https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ nutzen. Auf die dortige Rubrik "Häufig gestellte Fragen" weist das LfSt in diesem Zusammenhang ausdrücklich hin. Aktuell könne dieser Service allerdings nur von Personen genutzt werden, die noch kein ELSTER-Konto haben. Ab September 2022 solle die Nutzung auch mit ELSTER-Konto möglich sein. Im Übrigen könnten Fragen inhaltlicher und technischer Art zur Web-Anwendung "Grundsteuererklärung für Privateigentum" an die E-Mail-Adresse [email protected] gerichtet werden.

Grundsätzlich sei eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung vorgesehen, fährt das LfSt fort. Ausnahmsweise könnten Papiervordrucke in so genannten Härtefällen verwendet werden. Ob ein solcher Härtefall vorliegt, entscheide das jeweilige Finanzamt. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn ein Eigentümer von Grundbesitz nicht über die technische Ausstattung oder erforderlichen technischen Kenntnisse für eine elektronische Übermittlung verfügt.

Für diese Eigentümer gebe zum einen die Möglichkeit, die als pdf-Dateien unter www.fin-rlp.de/Vordrucke (hier unter "Grundsteuer") veröffentlichten amtlichen Vordrucke ausgefüllt und in Papier dem zuständigen Finanzamt zu übersenden. Zum anderen seien alternativ unter Angabe der entsprechenden Gründe Papiervordrucke in den Service-Centern der Finanzämter erhältlich. Hierbei sollten die Informationsschreiben zur Grundsteuerreform samt Datenstammblatt mitgebracht werden.

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 08.07.2022

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