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Grundsteuerreform: Hamburg bekommt neues, eigenes Grundsteuerrecht

19.03.2021

Der Hamburger Senat hat am 16.03.2021 den Gesetzentwurf zur neuen Hamburger Grundsteuer beschlossen und der Bürgerschaft zur weiteren Beratung vorgelegt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Einheitsbewertung für die Grundsteuer im April 2018 für verfassungswidrig erklärt. Eine gesetzliche Neuregelung ist daher zwingend notwendig. Im Zuge der Verabschiedung des neuen bundesrechtlichen Grundsteuer- und Bewertungsrechts wurde 2019 eine Öffnungsklausel vereinbart, die es den Ländern ermöglicht, ein eigenes Modell anzuwenden.

Hamburg hatte sich nach Angaben seines Senats schon 2020 entschieden, einen eigenen Weg zu gehen, um zu vermeiden, dass die stark ansteigende Bodenwertentwicklung auf die Grundsteuer in Hamburg 1:1 durchschlägt und das Wohnen zusätzlich verteuert. Der Senat setzt für das ab 2025 geltende Hamburgische Grundsteuergesetz auf ein so genanntes Wohnlagemodell.

"Unser einfach anzuwendendes Wohnlagemodell bei der neuen Grundsteuer ist die richtige Antwort auf die teilweise dramatische Bodenwertentwicklung in unserer Stadt", meint Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Gerade günstiges Wohnen habe man bei den verschiedenen Grundsteuer-Ermäßigungen besonders berücksichtigt. Das Wohnlagemodell sei sehr unbürokratisch: es würden nur wenige und einfach ermittelbare Angaben der Steuerpflichtigen benötigt, was wiederum technisch wenig Aufwand und im Ergebnis geringere Kosten bedeute.

"Die neue Grundsteuer begünstigt das Wohnen deutlich und unterscheidet bei der Bemessungsgrundlage nach Flächengrößen und Wohnlagen, nicht nach reinen Bodenrichtwerten", erläutert Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (ebenfalls SPD). "So entkoppeln wir die Entwicklung der Mietnebenkosten ein Stück weit von der hohen Dynamik der Grundstückspreisentwicklung. Mit der Einführung einer erhöhten Grundsteuer C nehmen wir ab 2025 zusätzlich die Spekulation mit baureifen, aber unbebauten Grundstücken verstärkt ins Visier". Diese Grundstücksspekulation solle durch die Grundsteuer C unattraktiver werden, damit sie vor allem dem dringend benötigten Wohnungsbau nicht mehr im Weg steht.

Senat Hamburg, PM vom 16.03.2021

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