Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Grundsteuerreform: Halbzeit bei Abgabefr...

Grundsteuerreform: Halbzeit bei Abgabefrist

13.09.2022

Die Hälfte der Abgabefrist für die Grundsteuerfeststellungserklärungen ist bereits verstrichen. In den ersten zwei Monaten der Frist seien bundesweit 5,25 Millionen Grundstücksbesitzer ihrer Erklärungspflicht nachgekommen, meldet das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt). In Bayern seien bereits über eine Million Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen.

Der Zeitraum für die Abgabe der Grundsteuererklärung vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 sei bundeseinheitlich abgestimmt. Es sei erst Halbzeit, sodass noch genügend Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärungen bleibe. Das LfSt empfiehlt, die Feststellungserklärung dennoch bald einzureichen.

Die Finanzverwaltung müsse zeitnah die Grundsteuermessbeträge festsetzen. Denn die Kommunen benötigten die Grundsteuermessbeträge möglichst frühzeitig, um die ab 2025 geltenden Hebesätze für die neue Grundsteuer festlegen und die Grundsteuerbescheide versenden zu können.

In den vergangenen Wochen seien regelmäßig Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge der Anwender aufgegriffen und fachlich geprüft worden. Diese Verbesserungen stünden nach einem Update aller Grundsteuerformulare seit Ende August 2022 in "Mein ELSTER" zur Verfügung.

Für die Abgabe der Feststellungserklärungen bestünden in Bayern drei Möglichkeiten: elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter "www.elster.de", als graues pdf-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck auf "www.grundsteuer.bayern.de" und als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern.

Ausführliche Informationen und Erklärvideos zur Grundsteuererklärung seien unter "www.grundsteuer.bayern.de" zu finden. Auch gebe es Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken. Unter dem Punkt "Wie finde ich Hilfe?" unterstütze auch der Chatbot auf "www.elster.de" bei der Feststellungserklärung. Zudem stehe unter der Nummer 089/30700077 eine Informations-Hotline bereit. Und auf Daten aus dem Liegenschaftskataster (BayernAtlas-Grundsteuer) könne man von 01.07.2022 bis 31.12.2022 über "www.elster.de" kostenlos zugreifen.

Landesamt für Steuern Bayern, PM vom 07.09.2022

Mit Freunden teilen