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Grundsteuerreform: Elektronische Abgabe der Erklärung ab 01.07.2022

21.04.2022

Ab dem 01.07.2022 kann und muss jeder Grundstückseigentümer zur Neubewertung des Grundbesitzes die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis zum 31.10.2022 beim Finanzamt elektronisch einreichen. Hierauf weist Mecklenburg-Vorpommers Finanzminister Heiko Geue (SPD) hin.

Im Onlineportal "Mein ELSTER" würden die elektronischen Erklärungsformulare ab dem 01.07.2022 zur Verfügung stehen. Die Aufforderung zur Erklärungsabgabe wurde nach Angaben des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern bereits Ende März 2022 veröffentlicht.

Auch wenn noch Zeit verbleibt, könnten schon Vorbereitungen getroffen werden. Für die Übermittlung der Steuererklärung über "Mein ELSTER" sei beispielsweise ein Benutzerkonto erforderlich. Sei noch kein solches vorhanden, sei eine Registrierung unter www.elster.de schon vor dem 01.07.2022 möglich. Vorhandene Benutzerkonten – auch von Angehörigen – könnten genutzt werden. Im Ausnahmefall sei auch die Abgabe einer Papiererklärung möglich.

Voraussichtlich im Mai 2022 würden dann alle bekannten und von der Grundsteuerreform betroffenen Grundstückseigentümer ein wichtiges Informationsschreiben des zuständigen Finanzamtes erhalten, so das Finanzministerium weiter. Damit würden das für die Erklärung erforderliche Aktenzeichen sowie weitere Informationen auch zur Erklärungsabgabe mitgeteilt. In der Erklärung seien grundstücksbezogene Angaben zu machen. Einige davon, wie das Baujahr des Gebäudes, würden die Grundstückeigentümer kennen. Andere Daten, wie der Bodenrichtwert und die Ertragsmesszahl, würden rechtzeitig vor der Erklärungsabgabe über ein elektronisches Abrufportal zur Verfügung gestellt.

Abschließend weist das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern darauf hin, dass für Grundbesitz in anderen Bundesländern dort eine Erklärung abgegeben werden muss.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 12.04.2022

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