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Grundsteuerreform: Derzeit kein Handlungsbedarf für Thüringer Bürger
Die Thüringer Finanzämter erwarten im Jahr 2022 etwa 1,5 Millionen Feststellungserklärungen für erklärungspflichtige Grundstücke im Freistaat. Zum jetzigen Zeitpunkt sei von den Eigentümern jedoch noch nichts zu veranlassen, betont das Finanzministerium des Landes. Die Erklärungen seien erst dann bei den Finanzämtern einzureichen, wenn die Bürger Post von der Finanzverwaltung erhalten haben, informiert Finanzministerin Heike Taubert (SPD).
Damit bezieht sich Taubert auf ein Informationsschreiben, das die Finanzverwaltung ab April 2022 an alle Grundstückseigentümer versenden wird. Darin seien alle relevanten Informationen und Modalitäten zur Erklärungsabgabe noch einmal zusammengefasst. "Wer sich an die Vorgaben in dem Schreiben hält, kann gar nichts falsch machen", so die Finanzministerin.
Teilweise kursierten Falschinformationen in der Öffentlichkeit. "Der Hauptfeststellungszeitpunkt am 01.01.2022 darf nicht mit dem Zeitpunkt der Erklärungsabgabe verwechselt werden. Er gibt lediglich vor, auf welchen Zeitpunkt die Grundstücksverhältnisse später zu erklären sind", stellt Taubert klar.
Zur Neubewertung der Grundstücke im Freistaat müssten Grundstückseigentümer ihre Feststellungserklärungen bis zum 31.10.2022 an ihr zuständiges Finanzamt übermitteln. Dieser Termin gelte sowohl für steuerlich beratene Bürger als auch für solche, die ihre Feststellungserklärungen selbst erstellen.
Die Finanzämter könnten die Feststellungserklärungen ab dem 01.07.2022 annehmen. Dann bestehe über Mein ELSTER auch die Möglichkeit zur elektronischen Erklärungsabgabe. Die Finanzämter im Freistaat stellten daraufhin die Grundsteuerwerte fest und ermittelten die Grundsteuermessbeträge, bevor sie diese an die Kommunen weiterleiten. "Das Finanzamt liefert sozusagen nur die Grundlagen. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt dann bis Ende 2024 durch die Kommunen selbst. Zahlen müssen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die neue Grundsteuer aber erst ab 2025", fasst Taubert das dreistufige Prozedere zusammen.
Ab dem Frühjahr 2022 werde eine spezielle Grundsteuer-Hotline verfügbar sein, über die die Finanzämter Fragen rund um die Reform und deren Umsetzung beantworten. Detaillierte Informationen seien unter "grundsteuer.thueringen.de" nachzulesen. Zusätzlich beantworte der Steuerchatbot – als virtueller Assistent der Steuerverwaltung – Fragen zur Grundsteuerreform. Er sei rund um die Uhr erreichbar (Steuerchatbot - Ihre Fragen zur Grundsteuerreform).
Finanzministerium Thüringen, PM vom 14.01.2022