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Grundsteuererklärungen: Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern versenden Erinnerungsschreiben

09.05.2023

Nachdem die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen nunmehr seit über drei Monaten abgelaufen ist, fehlen in Mecklenburg-Vorpommern noch circa 14 Prozent der Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts, meldet das Finanzministerium des Landes. Jene Steuerpflichtige, die noch keine Erklärung eingereicht haben, würden in den nächsten Tagen Post vom zuständigen Finanzamt erhalten, so das Ministerium weiter.

Die Erinnerungsschreiben enthielten neben dem Aktenzeichen zum Grundstück und Informationen zur Abgabeverpflichtung auch Hinweise bezüglich möglicher Folgen bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung, wie die Festsetzung eines Verspätungszuschlages von bis zu 25.000 Euro oder die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Das Finanzministerium hat auf seinen Seiten (www.steuerportal-mv.de) ein Musterschreiben veröffentlicht.

Hilfreiche Informationen zur Grundsteuer seien im Steuerportal Mecklenburg-Vorpommerns unter "www.steuerportal-mv.de" ersichtlich, so das Finanzministerium abschließend.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 04.05.2023

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