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Grundsteuererklärungen: Entwurf der niedersächsischen Vordrucke

03.02.2022

Das Land Niedersachsen hat von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und sich hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens für ein Flächen-Lage-Modell entschieden. Nachdem bereits die Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Feststellungserklärungen des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 nach dem Bundesmodell veröffentlicht wurden (BStBl I 2021, 2391), stellt das Landesamt für Steuern (LfSt) Niedersachsen nun die niedersächsischen Vordrucke im Entwurf zur Verfügung. Dies teilt der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt mit.

Der Verband betont, dass es sich bei den Vordrucken um Entwürfe handelt. Bis zur Veröffentlichung könnten daher gegebenenfalls noch kleinere Anpassungen vorgenommen werden. Das LfSt Niedersachsen bittet Steuerberater außerdem, die Vordrucke ausschließlich für ihre Vorarbeiten zu nutzen und weist auf die bestehende elektronische Übermittlungspflicht (§ 228 Bewertungsgesetz, § 8 Absatz 6 Niedersächsisches Grundsteuergesetz) hin.

Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 02.02.2022

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