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Grundsteuererklärung: Steuerzahlerbund fordert Fristverlängerung

24.08.2022

Der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) verlangt eine Verlängerung der Frist, innerhalb derer Immobilieneigentümer ihre Grundsteuererklärung abgeben müssen. Die Frist endet eigentlich Ende Oktober 2022.

Bei den einzureichenden Daten handelt es sich laut BdSt in der Regel um Flurstücknummern, amtliche Flächen, Gemeindenamen, Gemarkungsnummern, um Bodenrichtwerte und die Wohnflächen-Größe. Der BdSt befürchtet ein "Wirrwarr", weil die erforderlichen Angaben vom Grundsteuer-Modell der Länder abhängen.

Mit Blick auf diese Entwicklung habe Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) jetzt eine Fristverlängerung in Aussicht gestellt. Der BdSt begrüßt diesen Vorstoß. Der viel zu kurze Zeitraum zur Abgabe der Feststellungserklärung müsse großzügiger bemessen werden – auf jeden Fall bis Ende Januar 2023.

Der Verband vermutet zudem, dass Betroffene die amtlichen Bescheide über die Grundsteuerwerte nicht überprüfen können. Konkret befürchtet er, dass der Rechenweg zur Ermittlung des Grundsteuerwerts dort nicht vollständig ausgewiesen wird. Deshalb fordert der BdSt, dass die Finanzverwaltung die Berechnung komplett offenlegt. Dies betreffe zum Beispiel angesetzte Flächen, Bodenrichtwerte und Baujahre.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 22.08.2022

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