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Grundsteuererklärung: In Hessen weiterhin hohe Abgabequote

16.03.2023

In Hessen sind inzwischen über 86 Prozent der Erklärungen für die Grundsteuer abgegeben worden. Die Hessische Steuerverwaltung habe bereits mehr als 880.000 Bescheide verschickt, meldet das Finanzministerium des Landes.

Im Haushaltsausschuss des hessischen Landtags informierte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am 15.03.2023 über den aktuellen Stand der Erklärungsabgabe und über eine repräsentative Forsa-Umfrage, die die Hessische Steuerverwaltung beauftragt hatte.

Die Abgabe zur Erklärung der Grundsteuer sei weiter nötig und uneingeschränkt möglich, betonte Boddenberg. 84 Prozent der steuerpflichtigen Hessen, die zum Fristende noch nicht abgegeben hatten, hätten dies noch vor. "Hauptgrund für die nicht fristgerechte Abgabe war laut den Befragten fehlende Zeit: 54 Prozent gaben dies als Grund an", sagte Boddenberg. Erfreulicherweise habe nur ein sehr kleiner Teil der Befragten angegeben, grundsätzlich gegen die Grundsteuerreform zu sein. Folgerichtig seien auch nach dem Firstablauf Ende Januar weitere knapp zehn Prozent der Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag abgegeben worden. "Wir können damit weiterhin von einer hohen Abgabequote ausgehen", sagte Hessens Finanzminister. Kenntnis von der Abgabeverpflichtung hätten 98 Prozent der Steuerpflichtigen gehabt. Erfreulich sei, dass nahezu drei Viertel die Kenntnis auf die Informationsschreiben und Werbung der Hessischen Steuerverwaltung zurückführten.

Nach wie vor sei die digitale Abgabequote besonders hoch. Über 91 Prozent der Erklärungen seien bisher digital eingegangen. 94 Prozent der in der Umfrage befragten Personen hätten angegeben, Möglichkeiten der Nutzung von Computer und ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, zu haben. Nicht nur bei der Grundsteuer sei die digitale Nutzung weit verbreitet. In Hessen seien 2022 auch fast 80 Prozent der Einkommensteuererklärungen digital eingereicht worden, freut sich Boddenberg.

Wunsch der Befragten sei es, noch mehr einfach verständliche Erklärungen zur Abgabe der Grundsteuererklärung (50 Prozent) sowie allgemein mehr Informationen (20 Prozent) zu erhalten. "Nach Ostern werden wir denen, die bislang noch nicht abgegeben haben, mit dem Erinnerungsschreiben nochmals individuell Informationen zukommen lassen", kündigt Boddenberg in diesem Zusammenhang an. In das Informationsschreiben hätten bereits einzelne Erkenntnisse aus der Meinungsforschungsumfrage einfließen können. Die Unterstützungsangebote im telefonischen Bürgerservice, der landesweiten Servicenummer gerade für Fragen zur Abgabe per ELSTER und die dauernd aktualisierten Informationen auf "grundsteuer.hessen.de" würden stetig verbessert und stünden darüber hinaus weiter zur Verfügung.

Finanzministerium Hessen, PM vom 15.03.2023

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