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Grundsteuererklärung für Privateigentum: Nutzerkreis erweitert

17.10.2022

Die DigitalService GmbH des Bundes ermöglicht ab sofort einem größeren Nutzerkreis die Abgabe der "Grundsteuererklärung für Privateigentum". Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt, können insbesondere Eigentümer von Wohnungen, zu denen (Tief-)Garagenstellplätze gehören, ihre Erklärung jetzt auch über die vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit "Grundsteuererklärung für Privateigentum" übermitteln.

In den Ländern, die bei der Grundsteuer das "Bundesmodell" anwenden, sei es ab sofort möglich, das Angebot in Fällen zu nutzen, in denen der Eigentümer einen Anteil an anderem Grundvermögen hat, der zusammen mit dem Grundstück zu erklären ist, so das BMF.

Bundesfinanzministerium, PM vom 13.10.2022

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