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Grundsteuererklärung: Bayern erinnert an Abgabe bis zum 31.01.2023

21.12.2022

Im Zuge der Reform der Grundsteuer benötigen die Kommunen in ganz Deutschland die von der Finanzverwaltung festzusetzenden Grundsteuermessbeträge möglichst frühzeitig, um ihre ab 2025 geltenden Hebesätze für die neue Grundsteuer festlegen und die Grundsteuerbescheide versenden zu können. Laut Bayerischem Landesamt für Steuern (LfSt) ist noch bis zum 31.01.2023 Zeit, die Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ende bundeseinheitlich Ende Januar 2023. Zur Abgabe der Erklärung bestünden in Bayern drei Möglichkeiten: elektronisch über ELSTER (www.elster.de), als graues pdf-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck auf www.grundsteuer.bayern.de sowie als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern.

Ausführliche Informationen und Erklärvideos zur Grundsteuererklärung seien unter www.grundsteuer.bayern.de verfügbar. Auch gebe es einen Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt "Wie finde ich Hilfe?". Eine Informations-Hotline sei unter 089/30700077 montags bis donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00-16.00 Uhr erreichbar. Weiter könne vom 01.07.2022 bis 31.03.2023 kostenlos auf Daten aus dem Liegenschaftskataster (BayernAtlas-Grundsteuer) zugegriffen werden, zum Beispiel über ELSTER Formular Grundsteuer für Bayern, www.grundsteuer.bayern.de, oder über eine Internetsuche nach BayernAtlas-Grundsteuer.

Wer keine Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung hat, könne sich von Angehörigen oder auch einem Steuerberater unterstützen lassen. Diese könnten das eigene Benutzerkonto bei ELSTER nutzen, um die Erklärung zu übermitteln.

Bayrisches Landesamt für Steuern, PM vom 19.12.2022

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