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Grundsteuererklärung: Abgabefrist endet in anderthalb Wochen

20.01.2023

Am 31.01.2023 endet die Abgabefrist der Grundsteuererklärung. Hierauf weist das Finanzministerium Baden-Württemberg noch einmal hin. Bislang seien landesweit rund 61 Prozent der Erklärungen zur Grundsteuer B eingegangen.

Wer seine Grundsteuererklärung noch nicht gemacht hat, sollte das jetzt schnell erledigen. Bis zum 31.01.2023 müssten Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht haben. Nach Ablauf der Frist gibt es laut Finanzministerium voraussichtlich im ersten Quartal 2023 eine Erinnerung. Das sei allerdings keine Fristverlängerung. Spätestens nach der Erinnerung sollten versäumte Erklärungen deshalb unverzüglich nachgeholt werden. Andernfalls könnte es zu Verspätungszuschlägen und einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen. Weil die Zeit für die Umsetzung der Reform knapp ist, sei eine weitere Fristverlängerung nicht möglich, betont das Ministerium.

Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) hätten für die Abgabe ihrer Erklärung noch ein wenig Zeit. Die Finanzämter würden voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2023 an die Abgabe erinnern. Eine Abgabe bis 31.03.2023 sei bei der Grundsteuer A daher ausreichend. Die Erklärungen könnten jedoch auch jetzt schon eingereicht werden.

Diejenigen, die ihre Erklärung bereits abgegeben haben, erhielten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid, sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Bearbeitung und Versand der Bescheide erstrecken sich laut Finanzministerium Baden-Württemberg noch bis ins Jahr 2024. Die neue Grundsteuer gelte ab 2025.

Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom 19.01.2023

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