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Grundsteuer: Steuerzahlerbund Nordrhein-Westfalen für Nutzung der Länderöffnungsklausel

26.08.2022

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) plädiert in seiner Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion im Landtag dafür, sich für ein einfacheres Grundsteuermodell einzusetzen.

"Das Land Nordrhein-Westfalen soll sich bei der Grundsteuerreform für ein Flächenmodell entscheiden", empfahl Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW, in der Anhörung am 25.08.2022. Insofern begrüßt der Verband den Gesetzentwurf der FDP, der sich am hessischen Grundsteuermodell orientiert. "Wenn Grundstück und Wohnfläche mit einem einheitlichen pauschalierten Wert berechnet werden und Alter und Baujahr des Gebäudes außen vor bleiben, würde sich die Erhebung deutlich vereinfachen und zudem gerechter und transparenter werden", so Steinheuer. Er befürchtet zahllose Rechtsstreitigkeiten, die besonders bei der Anwendung der bisherigen Vorgaben der Finanzverwaltung für die Bodenrichtwerte zu erwarten sind.

Ein Flächenmodell beseitige die Mängel des Bundesmodells, bei dem der Bodenrichtwert und das Alter des Gebäudes eine erhebliche Rolle spielen, so der BdSt NRW. Er fordert, die bereits gestartete Grundsteuererklärungskampagne fortzusetzen und die bisher erhobenen Daten für die Neufestsetzung zu nutzen. Zudem sollte der FDP-Vorschlag um eine Komponente zur Flächenbegrenzung bei Wohngrundstücken ergänzt werden. Mittelfristig sollte die Grundsteuererhebung reformiert werden. Neben reinen grundstücksbezogen Bemessungsgrundlagen müsse eine moderne Grundsteuer auch personenbezogen Elemente umfassen. Eine solche Erhebung würde dem Äquivalenzprinzip gerecht.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, PM vom 25.08.2022

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