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Grundsteuer: Saarländische Kommunen erhalten Grundlage für Neuberechnung der Hebesätze

03.07.2024

Ende Juni sind rund 96 Prozent der für die Grundsteuerfestsetzung relevanten Grundstücke im Saarland neu bewertet worden. Auf Grundlage dieser Daten könnten die Kommunen nun darangehen, die ab 2025 notwendig werdenden neuen Hebesätze festzulegen, so das Finanzministerium des Landes. Insgesamt seien circa 560.000 saarländische Grundstücke neu zu bewerten gewesen.

Durch die Erreichung einer Bearbeitungsquote von 96 Prozent der grundsteuerrelevanten Fälle lieferten die bisherigen Berechnungen eine belastbare Grundlage zur Neubestimmung der Hebesätze. Mit Blick auf die noch ausstehenden Bewertungen und etwaige Korrekturbedarfe erhielten die einzelnen Städte und Gemeinden die hochgerechneten Grundsteuermessbeträge auf Basis der neuen Grundsteuerwerte innerhalb einer Bandbreite. Diese Zahlen stelle das Finanzministerium auch auf seiner Homepage zur Verfügung. Die Kommunen würden somit in die Lage versetzt, die ab dem 01.01.2025 geltenden Hebesätze ab dem zweiten Halbjahr 2024 in den Räten festzulegen.

Die Festlegung der neuen Hebesätze falle in die verfassungsrechtlich gesicherte kommunale Satzungsautonomie, unterstreicht das Finanzministerium des Saarlandes. Nachdem die Stadt- und Gemeinderäte im Rahmen ihrer jeweiligen kommunalen Satzungsautonomie über die konkrete Höhe der zukünftigen Hebesätze entschieden haben, würden diese die Grundsteuerbescheide an die Grundeigentümer versenden. Aus diesen Grundsteuerbescheiden ergebe sich dann die konkrete Grundsteuerzahllast ab dem Jahr 2025.

Finanzministerium Saarland, PM vom 01.07.2024

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