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Grundsteuer-Reform: Nordrhein-westfälische Finanzämter bauen Serviceangebote aus

26.07.2022

Die Abgabe der Feststellungserklärungen für die Neuberechnung der Grundsteuer ist auch in Nordrhein-Westfalen am 01.07.2022 gestartet. Dazu hätten alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen im Mai und Juni 2022 Schreiben mit Informationen zur Reform und individuellen Daten, die die Eigentümer bei der Erstellung ihrer Feststellungserklärung unterstützen, versandt. Jetzt baue die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung ihr Unterstützungsangebot weiter aus, teilt das Finanzministerium des Landes mit. Dazu gehörten weitere Erklär-Videos und Klick-für-Klick-Anleitungen auf www.grundsteuer.nrw.de sowie bis zu 200 zusätzliche Mitarbeiter an der Grundsteuer-Hotline.

Die digitale Informations-Plattform sei unter "www.grundsteuer.nrw.de" erreichbar. Sie biete ab sofort weitere Erklär-Videos und Klick-für-Klick-Anleitungen, die die Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt ELSTER leiten.

Darüber hinaus fänden sich auf dem Portal Check-Listen für die Zusammenstellung der Daten für die Feststellungserklärung und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie zum Beispiel die Gemarkung, der Bodenrichtwert und die Grundbuchblattnummer, sei dort zu finden, so das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen.

Die Finanzämter würden als erste Anlaufstelle die Info-Plattform unter www.grundsteuer.nrw.de empfehlen. Hier erhielten die Bürger gezielt Informationen und Unterstützung bei der Abgabe ihrer Feststellungserklärung mit Elster. Die Erklär-Videos und Klick-Anleitungen zeigten Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und könnten auch zum Nachlesen heruntergeladen werden. Auch auf YouTube stünden die ausführlichen Erklär-Videos zur Verfügung.

Die Finanzämter würden auch die eigens eingerichteten Grundsteuer-Hotlines mit weiteren personellen Maßnahmen stärken.

Auch technisch seien dazu weitere Anpassungen vorgenommen worden, so das Finanzministerium: Das Rechenzentrum der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung habe die technische Kapazität für die Grundsteuer-Hotline mehr als verdoppelt. Die Grundsteuer-Hotlines der Finanzämter könnten so Hunderte von parallelen Verbindungen gleichzeitig annehmen. Sobald die Hotline eines Finanzamts ausgelastet ist, würden Gespräche automatisch auf freie Kapazitäten in den umliegenden Ämtern umgeleitet – all dies wirke insbesondere in den frühen Stunden des Tages. Die Hotline sei von Montag bis Freitag, von 9.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Besonders am Vormittag komme es aktuell zu einem starken Anrufaufkommen, teilt das Ministerium mit. Die Finanzämter würden daher den Bürgern einen Anruf nach 13.00 Uhr empfehlen. Die Grundsteuer-Hotline sei im Finanzamtsfinder unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden.

Die Finanzverwaltung empfehle die Abgabe über das Online-Finanzamt ELSTER. Durch den digitalen Service würden die Eingaben zur Feststellungserklärung der Grundsteuer vor Abgabe automatisch auf Plausibilität geprüft. Ebenso entfalle der Postversand beziehungsweise die persönliche Abgabe der Unterlagen im Finanzamt.

Als Möglichkeiten der Abgabe nennt das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen das Online-Ausfüllen der Vordrucke und ihr Abschicken mit ELSTER (www.elster.de) sowie die elektronische Abgabe über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten. Nur, wenn die Online-Abgabe nicht möglich sei, könnten die Vordrucke handschriftlich ausgefüllt und abgegeben werden. Papier-Vordrucke seien in den Finanzämtern erhältlich.

Zu den Unterstützungsangeboten der Finanzverwaltung gehörten: Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal (www.grundsteuer.nrw.de), Erklär-Videos auf YouTube (www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW), die Grundsteuer-Hotline im Finanzamt-Finder sowie das Grundsteuerportal (Geodatenportal) www.grundsteuer-geodaten.nrw.de, fasst das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen abschließend zusammen.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 21.07.2022

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