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Grundsteuer: Nordrhein-Westfalen bleibt bei Bundesmodell

11.05.2021

Nordrhein-Westfalen wird von der Öffnungsklausel bei der Grundsteuer keinen Gebrauch machen. Damit gilt das Bundesmodell – wie in der Mehrzahl der Länder – auch für Nordrhein-Westfalen. Dies hat das Finanzministerium des Landes bekannt gegeben.

Nordrhein-Westfalens Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) kündigte an, dass das Modell "mit der maximal möglichen Bürgerfreundlichkeit" umgesetzt werde und die betroffenen Eigentümer intensiv bei ihrer Steuererklärung unterstützt würden. "Dazu werden wir rechtzeitig vor Abgabe der Steuererklärung alle Informationen individuell zur Verfügung stellen, die bei uns verfügbar sind. Darüber hinaus werden wir weitere wesentliche Informationen bereitstellen und zentrale Fragen beantworten. Zusätzlich wird es eine hilfreiche Zusammenstellung der in den Katasterämtern und bei den Gutachterausschüssen verfügbaren Daten auf einer dafür besonders weiterentwickelten und auf die Anforderungen der Grundsteuererklärung speziell angepassten Online-Plattform geben", so Lienenkämper.

Von den Eigentümern werde man nur relativ wenige Angaben benötigen, wie zum Beispiel bei Wohngrundstücken, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr.

Zudem würden im letzten Schritt der Umsetzung der Reform sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informiert, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt. Dadurch solle Transparenz darüber ermöglicht werden, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern erhöht, gesenkt oder gleich gelassen werden.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 06.05.2021

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