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Grundsteuer: Hauptfeststellung für Reform beginnt

12.01.2022

Im Jahr 2022 nimmt die Reform der Grundsteuer konkrete Gestalt an. Das Grundsteuer-Reformgesetz sieht vor, dass alle Grundstücke einschließlich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach den steuerlichen Verhältnissen zum 101.01.2022 neu zu bewerten sind. Mit dieser so genannten Hauptfeststellung werde erstmals der Grundsteuerwert festgestellt, der dann ab 2025 den Einheitswert bei der Grundsteuer ablösen wird, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD).

In Rheinland-Pfalz erfolgt die Ermittlung des Grundsteuerwerts laut dem Finanzministerium des Landes nach dem reformierten Bundesrecht auf Grundlage eines wertabhängigen Verbundmodells, das neben dem Grund und Boden auch den Gebäudebestand erfasst. Dabei werde das bisherige dreistufige Verfahren mit der bewährten Arbeitsteilung zwischen Finanzämtern und Kommunen zur Ermittlung der Grundsteuer beibehalten: Ermittlung des Grundsteuerwertes und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages durch die Finanzämter sowie anschließende Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommunen als Steuergläubiger.

"Im Rahmen der Neubewertung müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer für ihren Grundbesitz grundsätzlich eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf elektronischem Wege abgeben", so Ahnen weiter. Die Aufforderung zur Abgabe dieser Feststellungserklärungen werde durch öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen in Absprache mit den Bundesländern Ende März 2022 erfolgen. Die betroffenen Bürger würden zudem ab Mai im Regelfall mit einem Schreiben einschließlich einer Ausfüllhilfe durch die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung informiert, aus dem weitere Einzelheiten ersichtlich sind. Die Abgabe solle dann ab Juli 2022 über das ELSTER-Portal möglich sein. Die Abgabefrist ende am 31.10.2022.

Bis Mitte 2024 seien in Rheinland-Pfalz circa 2,5 Millionen Grundstücke einschließlich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu zu bewerten, um den Kommunen auf Grundlage der neuen Grundsteuermessbeträge die Kalkulation der Hebesätze für die Festsetzung der Grundsteuer nach reformiertem Recht ab 2025 zu ermöglichen. "Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Größen im System der originären kommunalen Einnahmequellen. Mit einer erfolgreichen Umsetzung des Reformvorhabens wird diese Finanzbasis zugunsten der Kommunen und ihrer vielfältigen Aufgabenwahrnehmung auch in Zukunft gesichert", so Ahnen abschließend.

Finanzministerium Rheinland-Pfalz, PM vom 06.01.2022

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