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Grundsteuer Bayern: Alle Grundstückseigentümer müssen Erklärung abgeben

11.03.2022

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung einreichen. Hierzu werden sie im Frühjahr 2022 durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern (LfSt) öffentlich aufgefordert.

Die Erklärungen können laut LfSt ab dem 01.07.2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER unter http://www.elster.de abgegeben werden. Wer noch kein Benutzerkonto habe, könne sich bereits jetzt registrieren. Die Registrierung könne bis zu zwei Wochen dauern, so das LfSt.

Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, könne die Erklärung auch auf Papier eingereicht werden. Die bayerischen Vordrucke stehen laut LfSt ab dem 01.07.2022 im Internet sowie in den Servicezentren der bayerischen Finanzämter bereit. Wer die Erklärung auf Papier abgeben wolle, müsse hierfür keinen gesonderten Antrag stellen.

Die Grundsteuererklärung sei spätestens bis zum 31.10.2022 abzugeben.

Die "neue" Grundsteuer sei dann erstmalig ab 2025 zu zahlen.

Bayerisches Landesamt für Steuern, Information vom Februar 2022

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