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Grundsteuer B 2025 in Nordrhein-Westfalen: Neue Erhebung
Wie stark belastet die Grundsteuer B die Bürger im Jahr 2025 in Nordrhein-Westfalen? Der Bund der Steuerzahler NRW hat aktuelle Daten erhoben und nun die Ergebnisse präsentiert.
Danach haben viele Kommunen ihre Hebesätze in den Jahren 2023 und 2024 erhöht, um 2025 Zurückhaltung üben zu können. Denn am 01.01.2025 sei die Grundsteuerreform in Kraft getreten und im Herbst seien Kommunalwahlen, erinnert der BdSt NRW.
341 Städte und Gemeinden hätten bis zum Stichtag 21.01.2025 auf die BdSt-Umfrage geantwortet. Erstaunlich viele hätten einen Hebesatz gewählt, der unter dem aufkommensneutralen Hebesatz liegt, den das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht hat, nämlich mehr als 100. Eine mögliche Erklärung seien die Hebesatzerhöhungen besonders des Jahres 2024. Durch sie seien die Steuereinnahmen gestiegen, doch diese Zahlen seien teilweise noch nicht in die Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze eingeflossen.
Um mit der Grundsteuerreform nicht mehr Geld einzunehmen als bisher – denn das sei mit dem Begriff "aufkommensneutral" gemeint –, blieben die Kommunen unterhalb dieses Richtwerts. "Es gibt auch Kommunen, die in diesem Jahr Mindereinnahmen in Kauf nehmen, um dann im kommenden Jahr nachzuschärfen«, sagt BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer. Auch hier "grüßten die Kommunalwahlen", aber auch die große Unsicherheit, die die komplizierte Grundsteuerreform im Vorfeld ausgelöst hat, meint der BdSt NRW.
Der Trend, einen einheitlichen Hebesatz zu beschließen, sei weniger eindeutig als im Jahr 2024 zu erwarten gewesen sei, so der BdSt weiter. 99 Kommunen hätten differenzierte Hebesätze beschlossen. Damit solle die Belastungsverschiebung zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken ausgeglichen werden. In der Praxis zeige sich, so der BdSt, dass dadurch aber auch unbebaute Grundstücke noch stärker besteuert würden, als es nach dem "Bundesmodell" ohnehin schon der Fall sei. "Da sollen Menschen statt 100 Euro plötzlich 4.000 Euro für Unkraut bezahlen", sagt BdSt-Steuerexperte Hans-Ulrich Liebern. Eine Steigerung auf 400 Euro fände er noch nachvollziehbar, doch die Auswüchse, über die der Bund der Steuerzahler NRW täglich informiert wird, seien "einfach unglaublich".
20 Kommunen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, haben ihre Hebesätze laut BdSt NRW noch nicht beschlossen. Das werfe Probleme in der Praxis auf: Erst wenn die Hebesätze beschlossen sind, dürften sie die Grundsteuerbescheide verschicken. Und erst dann dürften sie das Geld von den Grundstückseigentümern einziehen. Am 15.02.2025 aber sei bereits die erste Quartalszahlung für die Grundsteuer fällig – die Zeit dränge.
Ausreißer gibt es laut BdSt NRW in alle Richtungen: Elf Kommunen hätten Hebesätze jenseits der 1.000 Prozentpunkte beschlossen, während sich die niedrigsten Hebesätze zwischen 238 (Verl) und 400 bewegen.
"Was das für die Bürger bedeutet, lässt sich pauschal nicht sagen", so Steinheuer. Das hänge neben den neuen Hebesätzen auch von den neuen Grundsteuermessbeträgen für das einzelne Grundstück ab. Tendenziell könne man sagen, dass die Besitzer älterer Häuser mehr bezahlen müssten als zuvor.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 24.01.2025