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Grundsicherung und Sozialhilfe: Regelsätze steigen
Ab 2021 sollen Hartz-IV-Empfänger sieben Euro mehr bekommen. Dies sieht der "Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes" vor, den das Bundeskabinett am 19.08.2020 beschlossen hat. Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz werden die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum 01.01.2021 neu ermittelt. Auch die Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz werden neu festgesetzt.
Der Gesetzgeber sei bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verpflichtet, die Höhe der Regelbedarfe neu zu ermitteln, erläutert das Bundessozialministerium. Dabei würden auch gesellschaftliche Veränderungen aufgegriffen. So würden beispielsweise erstmals ab 2021 die Kosten für die Mobilfunknutzung vollständig im Regelbedarf enthalten sein. Bisher seien die Kosten einer Flatrate für Festnetzanschlüsse bestehend aus Telefon und Internet anerkannt gewesen.
Auf der Grundlage der Sonderauswertungen der aktuellen EVS 2018 ergäben sich die folgenden monatlichen Regelsätze: Alleinstehende Volljährige erhielten künftig statt 432 Euro 439 Euro im Monat, also sieben Euro mehr. Volljährige Partner bekämen sechs Euro mehr. Das gelte auch für 18- bis 24-Jährige, die noch zu Hause wohnten. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren erhielten 39 Euro mehr und damit künftig 367 Euro. Auch für Kinder bis fünf Jahre werde der Regelsatz erhöht, von 250 auf 278 Euro.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen. Geplant ist ein Inkrafttreten zum 01.01.2021.
Bundessozialministerium, PM vom 19.08.2020