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Grunderwerbsteuergesetz: Soll angepasst werden

01.07.2022

Die Bundesregierung will das Grunderwerbsteuergesetz an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10.08.2021 anpassen. Die Überlegungen seien dazu noch nicht abgeschlossen, heißt es in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/2407) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/2136).

Die Fraktion hatte sich unter anderem nach den Plänen der Koalition zur flexibleren Gestaltung der Grunderwerbsteuer zum Beispiel durch einen Freibetrag und nach der Schließung von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb durch Konzerne erkundigt.

Deutscher Bundestag, PM vom 30.06.2022

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