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Grunderwerbsteuer: Steuerzahlerbund Baden-Württemberg für Senkung

14.04.2022

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Baden-Württemberg setzt sich für eine Senkung der Grunderwerbsteuer ein. So könnte der Erwerb von Wohneigentum besser unterstützt werden, meint er.

Die Grunderwerbsteuereinnahmen in Baden-Württemberg erreichten neue Höchstwerte. So sei das Aufkommen der Grunderwerbsteuer im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um über neun Prozent auf jetzt 2,46 Milliarden Euro angestiegen. "Weil die Kaufpreise von Immobilien immer weiter ansteigen, geht damit auch einher, dass die Grunderwerbsteuer beim Kauf von Wohneigentum für die Käufer, insbesondere für junge Familien, eine immer größer werdende finanzielle Belastung darstellt. Als probates Mittel um diese Belastungen zu mindern, fordern wir im Land eine Senkung der Grunderwerbsteuer", macht Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, deutlich.

In weiten Teilen Baden-Württembergs sei das Wohnen überdurchschnittlich teuer. Verantwortlich für die hohen Mieten und Kaufpreise für Immobilien seien zum einen die gestiegenen Grundstückspreise und die wachsende Nachfrage nach Wohnraum. Zum anderen aber verteuere auch der Staat durch die Grunderwerbsteuer den Erwerb von Wohneigentum. Bayern, ein Bundesland mit vergleichbaren Immobilienpreisen, belaste den Erwerb von Wohneigentum dabei aber deutlich niedriger als es Baden-Württemberg tut. So betrage der Grunderwerbsteuersatz in Bayern lediglich 3,5 Prozent, während er in Baden-Württemberg im Jahr 2011 auf fünf Prozent erhöht worden sei. Dies habe erhebliche Auswirkungen. So müsse ein Käufer im bayerischen Neu-Ulm für ein Reihenhaus mit einem Kaufpreis von 400.000 Euro 14.000 Euro an Grunderwerbsteuer zahlen, im baden-württembergischen Ulm würden hier dagegen gleich 20.000 Euro fällig.

Die Ampelparteien von CDU, Grünen und der FDP hätten in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, den Ländern im Grunderwerbsteuergesetz Möglichkeiten zu eröffnen, den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum durch Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer zu unterstützen. "Sobald dies gesetzlich möglich ist, sollte auch das Land Baden-Württemberg von dieser Möglichkeit umgehend Gebrauch machen. Noch besser wäre allerdings eine direkte Senkung des Grunderwerbsteuersatzes", sagt Möller. Da die Erwerbsnebenkosten in der Regel auch bei der Miethöhe eine Rolle spielten, würden geringere Anschaffungskosten bei Vermietungsobjekten zudem auch den weiteren Anstieg der Mieten bremsen, so Möller weiter.

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, PM vom 05.04.2022

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