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Grunderwerbsteuer: Entlastung durch "Hessengeld"

24.09.2024

In Hessen ist das digitale Antragsformular für das so genannte Hessengeld freigeschaltet worden. Damit können ab sofort Anträge zum neuen Förderinstrument für Eigenheim-Käufer gestellt werden. Der erste Auszahlungstermin ist für den 15.11.2024 geplant, wie das Finanzministerium des Landes mitteilt.

Mit der Einführung des Hessengelds will das Bundesland seine Bürger hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer entlastet. Die Förderung beträgt nach Angaben des Finanzministeriums bis zu 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Die Förderung werde bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Sie werde sowohl für den Neubau als auch für den Kauf einer bestehenden Immobilie gezahlt. Das schließe auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere gemeinschaftlich getragene Bauprojekte ein, bei denen die Beteiligten gemeinsam ihr erstes selbstgenutztes Eigenheim erwerben. Das Hessengeld werde rückwirkend für Käufe gewährt, die ab dem 01.03.2024 getätigt wurden.

Anträge können laut Finanzministerium ausschließlich digital gestellt werden. Das Antragsverfahren laufe über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Finanzministerium Hessen, PM vom 19.09.2024

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