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Große Erben: 2,1 Milliarden Euro an Steuern erlassen

14.02.2025

2,1 Milliarden Euro hat der Fiskus Steuerpflichtigen im Jahr 2023 im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach §28a des Erbschaftssteuergesetzes (ErbStG) erlassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/14895) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (BT-Drs. 20/14576) hervor. Es handelte sich dabei um 26 Fälle mit einem Gesamtwert von 6,3 Milliarden Euro.

In ihrer Vorbemerkung erklärt die Bundesregierung die Umstände der Regelung: "Die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG wird nur durchgeführt, wenn der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 ErbStG den Schwellenwert von 26 Millionen Euro überschreitet und der Erwerber dies beantragt. Da der Anwendungsbereich des § 28a ErbStG nur die Übertragung von Vermögen über dem Schwellenwert erfasst, ist die entsprechende Fallzahl sehr gering, aber die Beträge der in diesem Kontext zu erlassenden Steuer relativ hoch."

In der Antwort sind jeweils Anzahl, Gesamtwert der Erwerbe, festgesetzte Steuer vor der Verschonung, festgesetzte Steuer auf das begünstigte Vermögen und durch die Verschonungsprüfung zu erlassende Steuer für die Jahre 2021, 2022 und 2023 aufgeführt.

Deutscher Bundestag, PM vom 13.02.2025

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