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Grenzüberschreitender Reiseverkehr: EU verständigt sich auf einheitliche Hygieneregeln

31.07.2020

Abstand, Maskenpflicht und Hygiene: Als Reaktion auf die rückläufigen Fahr- und Fluggastzahlen hat sich der Europäische Rat auf einheitliche Standards beim Gesundheitsschutz im grenzüberschreitenden Reiseverkehr verständigt. Dies teilt die Bundesregierung mit.

Ziel der "Schlussfolgerungen zur Einhaltung der erforderlichen Hygiene- und Infektionskontrollmaßnahmen" sei es, das Vertrauen der Reisenden in den öffentlichen Personenverkehr wiederherzustellen und das Infektionsrisiko für alle Beteiligten zu minimieren.

So befürworte der Rat eine Reihe grundlegender Hygiene- und Infektionskontrollmaßnahmen, die für alle grenzüberschreitenden öffentlichen Personenverkehrsdienste gelten sollen. Dazu zählten unter anderem die Einhaltung des physischen Abstands oder, falls nicht möglich, das Tragen von Masken, die verstärkte Nutzung digitaler Fahrkartenausstellung und digitaler Fahrkartenkontrollen sowie die Einhaltung hoher Standards für die Frischluftzirkulation und Reinlichkeit in Verkehrsmitteln.

Der Rat ersucht außerdem die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, die Koordinierung der Anwendung der Verkehrsleitlinien und -empfehlungen fortzusetzen, die auf nationaler und EU-Ebene betreffend Covid-19 erlassen wurden.

Bundesregierung, PM vom 25.07.2020

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