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Grenzüberschreitende Steuergestaltungen: Union fordert Bilanz über Mitteilungspflichten

28.04.2023

Die Bundesregierung soll eine Zwischenbilanz zur Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen vorlegen. Dazu fordert sie die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 20/6503) auf.

Es gebe bisher kaum aussagekräftige Informationen darüber, wie wirksam die auch von Deutschland umgesetzte EU-Richtlinie für die Bekämpfung schädlichen Steuerwettbewerbs sei. Unklar sei auch die Höhe der tatsächlichen Kosten, die für Unternehmen und Finanzverwaltung entstehen und wie hoch der tatsächliche Mehrwert für die Bundesrepublik Deutschland sei.

Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung von umfangreichen Mitteilungspflichten für rein inländische Steuergestaltungen interessiert sich die CDU/CSU-Fraktion dafür, in welchem Kosten-Nutzen-Verhältnis die grenzüberschreitenden Mitteilungspflichten stehen. Unter anderem wird nach der Zahl der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen gefragt und wie viele dieser Mitteilungen seitens des Bundeszentralamts für Steuern oder der Generalzolldirektion bis heute ausgewertet worden seien. Auch soll die Bundesregierung angeben, wie viele der eingegangenen Mitteilungen als verdächtige Steuergestaltungen identifiziert worden seien. Außerdem will die Unionsfraktion wissen, ob die Bundesregierung den Ergebnissen einer Studie zustimmt, wonach die Steuerbehörden mit dem Überfluss an gemeldeten Informationen überfordert seien.

Deutscher Bundestag, PM vom 26.04.2023

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