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Grenzpendler: Vereinbarungen mit Benelux-Staaten enden

12.04.2022

Zu Beginn der Corona-Krise vereinbarte Deutschland mit mehreren Nachbarländern Vereinbarungen, durch die coronabedingte Homeoffice-Tage für Grenzpendler steuerlich ohne Nachteile gestellt wurden. Diese Regelungen zwischen Deutschland und Luxemburg sowie zwischen Deutschland und Belgien sowie mit den Niederlanden laufen zum 30.06.2022 aus. Dies gehe aus drei Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) hervor, wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz mitteilt.

Seit April 2020 habe für deutsche Luxemburg-Pendler eine Regelung gegolten, die es den Arbeitnehmern ermöglicht habe, von zu Hause aus zu arbeiten, ohne das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg zu verletzen. Arbeitstage, die aufgrund der Corona-Situation von zu Hause aus erbracht wurden, hätten als in Luxemburg getätigt gegolten. Damit sei zugunsten der in Deutschland wohnenden Grenzpendler vermieden worden, dass sie der im Vergleich zu Luxemburg nachteiligen (Einkommens-)Besteuerung unterworfen wurden. Arbeitstage, die unabhängig von Corona in Deutschland ausgeübt wurden, seien nicht unter diese Regelung gefallen. Für diese galt laut BdSt auch in den vergangenen zwei Jahren die Grenze von 19 Tagen, an denen steuerlich unschädlich in Deutschland gearbeitet werden durfte. Ab dem 20. Arbeitstag habe der deutsche Fiskus die Grenzgänger zur Kasse gebeten.

Die Corona-Sonderregelung zwischen Luxemburg und Deutschland werde aufgehoben, teilte das BMF in seinem Schreiben vom 25.03.2022 mit. Die entsprechende Verständigungsvereinbarung werde einvernehmlich 30.06.2022 gekündigt. Grund dafür sei, dass die Corona-Schutzmaßnahmen in beiden Ländern weitgehend aufgehoben sind.

Ebenfalls mit Schreiben vom 25.03.2022 habe das BMF mitgeteilt, dass die Konsultationsvereinbarung mit Belgien letztmalig verlängert worden sei. Sie ende ebenfalls am 30.06.2022.

Mit BMF-Schreiben vom 04.04.2022 habe das BMF zudem bekannt gegeben, dass auch die Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden zum 30.06.2022 einvernehmlich beendet wird.

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 28.03.2022

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