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Grenzpendler im Homeoffice: Deutschland und Belgien verlängern Konsultationsvereinbarung
Zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie ist die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien am 22.06.2020 zum zweiten Mal verlängert worden. Dies teilt das Bundesfinanzministerium mit.
Geregelt wird die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben.
Bereits am 20.05.2020 war die Konsultationsvereinbarung vom 06.05.2020 zum Abkommen vom 11.04.1967 um einen Monat verlängert worden. Sie gilt nun noch bis zum 31.08.2020.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 25.06.2020, IV B 3 - S 1301-BEL/20/10002 :001