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Grenzpendler-Besteuerung: Vereinbarung zwischen Deutschland und Niederlande wird verlängert
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die am 06.04.2020 mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 12.04.2012 mit der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verlängert. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, soll sie zumindest bis zum 31.03.2021 Bestand haben. Hierzu hätten die zuständigen Behörden am 09.12.2020 eine schriftliche Absprache unterzeichnet.
Hintergrund: Eigentlich verlängert sich die Vereinbarung am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 11.12.2020, IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001