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Grenzgänger zwischen Frankreich und Deutschland: Doppelbesteuerung von Kurzarbeitergeld
Um die Auswirkungen des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf das Kurzarbeitergeld geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/23031). Die Bundesregierung wird gefragt, was sie unternehmen will, um eine Doppelbesteuerung in bestimmten Fällen zu vermeiden.
Wie die Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage schreiben, führt das System der pauschalierten Nettoentgelte für das deutsche Kurzarbeitergeld bei Personen, die in Frankreich ansässig sind, aber in Deutschland arbeiten und Kurzarbeitergeld erhalten, zu einer Doppelbesteuerung. Bei Ermittlung des deutschen Kurzarbeitergeldes würden die in Deutschland anfallenden Steuern bereits abgezogen, und es werde nur ein Nennbetrag ausgezahlt. Dieser Nennbetrag werde in Frankreich aber besteuert.
Deutscher Bundestag, PM vom 08.10.2020