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Green Deal: EU-Kommission startet Konsultationen zu Energiebesteuerung und CO2-Grenzausgleich

27.07.2020

Die Europäische Kommission hat öffentliche Konsultationen zu zwei Initiativen eingeleitet, die darauf abzielen, die Rolle der Besteuerung beim Erreichen der Klimaziele der EU zu maximieren. Zum einen plant die Kommission, die Energiebesteuerungsrichtlinie zu überarbeiten. Zum anderen soll im Rahmen eines CO2-Grenzausgleichssystems bei Einfuhren bestimmter Waren aus Drittländern ein CO2-Preis festgesetzt und so die Verlagerung von Emissionen ins Ausland verhindert werden.

Die Konsultation zum CO2-Grenzausgleich läuft bis zum 28.10.2020. Hintergrund der geplanten Initiative ist laut Kommission, dass Europas Anstrengungen für Klimaneutralität bis 2050 durch den mangelnden Ehrgeiz internationaler Partner untergraben werden könnten. Es bestehe die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen. Dabei verlegten Unternehmen ihre Produktion in Länder, die weniger strenge Emissionsvorschriften haben. Die Emissionen würden so weltweit nicht reduziert. Ein CO2-Grenzausgliech würde dieser Tendenz entgegenwirken.

Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten bei einem Sondergipfel zudem beschlossen, der EU neue, eigene Mittel bereitzustellen, unter anderem die Einnahmen aus einem solchen CO2-Grenzausgleich. Dies würde dazu beitragen, die EU-Staaten nach der Coronavirus-Pandemie zu entlasten und am Markt aufgenommene Mittel im Rahmen des europäischen Wiederaufbauplans "Next Generation EU" zurückzuzuzahlen.

Die Konsultation zur Energiebesteuerungsrichtlinie ist bis 14.10.2020 offen. Die Kommission verfolgt eigenen Angaben zufolge ihrer Überarbeitung im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen die Angleichung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom an die Energie- und Klimapolitik der EU als Beitrag zur Verwirklichung der EU-Energieziele für 2030 und zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2050 und zum anderen den Schutz des EU-Binnenmarkts durch Aktualisierung des Anwendungsbereichs und der Struktur der Steuersätze sowie durch sparsamere Verwendung optionaler Steuerbefreiungen und -ermäßigungen.

Europäische Kommission, PM vom 23.07.2020

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