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Goodwill: Wirtschaftsprüferkammer für Wiedereinführung planmäßiger Abschreibung

10.12.2020

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) macht sich für die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Goodwills stark, da der Impairment-Test sehr ermessensbehaftet sei, Wertminderungen oftmals erst mit deutlicher Verzögerung erfasst würden und die Kosten den Nutzen des Impairment-Tests überstiegen. Dies geht aus ihrer Stellungnahme vom 02.12.2020 gegenüber dem Internationalen Rechnungslegungsstandardsgremium IASB zum Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen – Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung hervor.

Insgesamt hätten die letzten Jahre gezeigt, dass sich die Buchwerte der Goodwills nicht wie ursprünglich erwartet abgebaut haben – im Gegenteil: sie nähmen seit Einführung des Impairment-Only-Approach infolge der Überarbeitung des IAS 36 im Jahr 2004 kontinuierlich zu.

Daher sei die WPK der Auffassung, dass die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Goodwills trotz aller ebenfalls festgestellten Schwächen eine pragmatische, kostengünstigere und standardisierte Konvention für die Folgebilanzierung des Goodwills darstellen könnte.

Wirtschaftsprüferkammer, PM vom 08.02.2020

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