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Globale Mindestbesteuerung: Diskussionsentwurf zur Umsetzung in Deutschland veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) veröffentlicht.
Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich im Dezember 2022 auf die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der EU (Mindestbesteuerungsrichtlinie – MinBestRL) geeinigt. Der vorliegende Diskussionsentwurf soll die Richtlinie umsetzen.
Mit der nationalen Umsetzung der MinBestRL implementiere Deutschland zentrale Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der so genannten G20/OECD Zwei-Säulen-Lösung, erläutert das BMF. Die darin enthaltenen Nachversteuerungsregelungen stellten eine globale effektive Mindestbesteuerung sicher, wirkten schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegen und trügen damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit bei.
Der jetzt veröffentlichte Diskussionsentwurf besteht aus elf Teilen. Deren Inhalt hat das BMF auf seinen Internetseiten (www.bundesfinanzministerium.de) kurz zusammengefasst.
Bundesfinanzministerium, PM vom 26.04.2023