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Globale Mindestbesteuerung: Bayerns Finanzminister fordert Umsicht bei der Umsetzung
Durch eine Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen in Höhe von 15 Prozent soll dem schädlichen Steuersenkungswettbewerb und aggressiver Steuergestaltung entgegengewirkt werden. Die Zuständigkeit für den Vollzug der Unternehmenssteuern in Deutschland liegt nach dem geltenden Finanzverwaltungsgesetz bei den Ländern. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) forderte aus Anlass der Befassung des Bundesrat-Finanzausschusses mit dem entsprechenden EU-Richtlinienentwurf Umsicht bei der Umsetzung der Mindestbesteuerung.
"Die Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung von 15 Prozent ist ein wichtiger Schritt zu international vergleichbaren Rahmenbedingungen für die Unternehmen", so Füracker. Große, multinationale Konzerne müssten einen angemessenen Beitrag zum Steueraufkommen leisten. Sowohl Bund, Länder wie Kommunen seien hiervon unmittelbar betroffen. "Wir brauchen dringend eine intensive Diskussion über die Auswirkungen der Mindeststeuer sowie die Aufgaben- und Lastenverteilung bei der Umsetzung".
Füracker warnte aber vor einem unüberlegten Schnellschuss: "Sowohl Verwaltung als auch Unternehmen sollen die neuen Regelungen praktikabel umsetzen können. Zusätzliche Bürokratie und Administrationsaufwand binden bei den Unternehmen Ressourcen und erzeugen Kosten, die sie aktuell dringend für zukunftsgerichtete Investitionen brauchen". Deswegen müsse der Aufwand für alle Beteiligten – Unternehmen wie auch Verwaltung – so gering wie möglich gehalten werden. "In dieser Frage sehe ich erheblichen Handlungsbedarf", sagte Füracker. Vom zu ambitionierten Zeitplan einer flächendeckenden Anwendung der Regelungen bereits ab 2023 sei man vorerst abgerückt. Die verfügbare Zeit müsse bestmöglich genutzt werden: Auf europäischer Ebene müsse intensiv geprüft werden, wo Vereinfachungen möglich sind. Gleichzeitig müsse der Bund die "längst überfällige" Anpassung nationaler Vorschriften wie die der Hinzurechnungsbesteuerung in Angriff nehmen.
Hintergrund: Am 08.10.2021 haben sich 137 Staaten auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bezüglich der grundlegenden Ausgestaltung des Zwei-Säulen-Projekts zur internationalen Unternehmensbesteuerung geeinigt. Zur Umsetzung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung (Säule 2) innerhalb der EU hat die Europäische Kommission am 22.11.2021 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Am 05.04.2022 wird der EU-Rat für Wirtschaft und Finanzen, in dem auch der Bund vertreten ist, den Entwurf weiter behandeln.
Finanzministerium Bayern, PM vom 24.03.2022