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Globalbeiträge: Information zu staatenbezogener Aufteilung

29.11.2023

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat bekannt gegeben, wie die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen staatenbezogen aufzuteilen sind.

Die Tabellen sind in einem BMF-Schreiben enthalten, das auf der Seite des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei heruntergeladen werden kann.

Eine entsprechende Aufteilung ist laut BMF hinsichtlich der Altersvorsorgeaufwendungen auch bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2024 vorzunehmen.

Die Tabellen seien für den Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden. Sie gelten nach Angaben des BMF für den gesamten Veranlagungszeitraum. Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, sei nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen. Gleiches gelte auch für das Vereinigte Königreich. Informationen zur Aufteilung der dortigen Globalbeiträge stünden seit Januar 2020 nicht mehr zur Verfügung.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 24.11.2023, IV C 3 - S 2221/20/10002 :005

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