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Gestiegene Energiekosten: Niedersachsen hilft betroffenen Unternehmen durch steuerliche Maßnahmen

13.09.2022

In Anbetracht der steigenden Energiekosten hat Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) angekündigt, besonders betroffenen Unternehmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten mit steuerlichen Erleichterungen entgegenzukommen.

Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehörten die Herabsetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung oder der Erlass fälliger Steuern sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge. Ein entsprechender Erlass gehe jetzt den niedersächsischen Finanzämtern zu.

Wesentlich betroffenen Unternehmen empfiehlt das Finanzministerium Niedersachsen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen, insbesondere und gerade auch wegen einer Anpassung aufgrund der hohen Betriebskosten nicht mehr angemessener Steuervorauszahlungen, mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Über Anträge werde in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen schnell entschieden. Die Finanzämter gingen hier mit Augenmaß vor und schöpften den ihnen hierbei zur Verfügung stehenden Ermessensspielraum verantwortungsvoll aus.

Finanzministerium Niedersachsen, PM vom 09.09.2022

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