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Gesetzverkündung: Erfolgt künftig elektronisch

19.12.2022

Gesetze und Rechtsverordnungen sollen künftig nicht mehr über das gedruckte Bundesgesetzblatt erscheinen, sondern ab dem 01.01.2023 rein elektronisch im Internet ausgegeben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat gebilligt, wie die Bundesregierung mitteilt.

Das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt solle ab 2023 die einzige verbindliche amtliche Fassung sein und die gedruckte Fassung ersetzen. Außer auf Bundesebene erfolge die amtliche elektronische Verkündung in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren deutschen Bundesländern sowie auf EU-Ebene bereits ausschließlich auf elektronischem Weg, erläutert die Bundesregierung.

Die Digitalisierung beschleunige den Ausgabeprozess wesentlich und erleichtere den Zugang zu den amtlichen Inhalten deutlich. Das elektronische Bundesgesetzblatt erhöhe zudem die Anwenderfreundlichkeit. Darüber hinaus ziele der Gesetzentwurf auf eine Vereinheitlichung, indem künftig alle Bundesgesetze und alle Rechtsverordnungen zentral im Bundesgesetzblatt verkündet werden sollen.

Ist das Bundesgesetzblatt das ausschließliche Verkündungsorgan des Bundes, habe dies auch den Vorteil, dass alle verkündeten Inhalte an einer Stelle auffindbar sind. Letztlich diene der Gesetzentwurf auch dem sparsamen Umgang mit Ressourcen und entspricht damit auch dem Nachhaltigkeitsgedanken. Denn durch den künftigen Verzicht auf papiergebundene Ausgaben des Bundesgesetzblattes könnten Ressourcen nachhaltig geschont werden.

Mit dem Gesetz werden laut Regierung die rechtlichen Voraussetzungen für die Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen auf einer Verkündungsplattform des Bundes geschaffen. Die Bekanntgabe von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen erfolge dann ausschließlich auf einer Verkündungsplattform, indem ein pdf-Dokument eingestellt wird, das vom Nutzer heruntergeladen werden kann. Die Plattform werde rechtzeitig zum Januar 2023 bekanntgegeben.

Bundesregierung, PM vom 16.12.2022

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