Dyckerhoff AG: Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre nicht angemessen
Vorbehaltene Zins- und Tilgungsleistungen: Mindern den Wert eines Nießbrauchsrechts
Gesetzliche Neuregelungen: Verschärfte Corona-Regelungen und verlängerte Unterstützung
Die Corona-Pandemie fordert die Gesetzgebung noch immer: Quarantäne und Testpflicht gilt für Rückkehrende aus Risikogebieten, die Unterstützung sozialer Einrichtungen wird verlängert. Diese und weitere Neuregelungen treten laut Bundesregierung ab Oktober 2020 in Kraft.
Jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich ab dem 01.10.2020 für 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese kann vorzeitig – jedoch frühestens nach fünf Tagen – beendet werden, wenn man ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen kann. Innerhalb von zehn Tagen nach Einreise ist ein solcher Test für Rückkehrende aus Risikogebieten kostenfrei.
Vielen sozialen und fürsorgerischen Einrichtungen wie Behindertenwerkstätten, Anbietern von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen oder Integrationskursen hat die Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten starke finanzielle Einbußen gebracht. Die Bundesregierung leistet seit Ende März 2020 Unterstützung. Die entsprechenden Regelungen gelten nun weiter bis Ende 2020.
Im Immobiliensektor gibt es besondere Geldwäscherisiken. Das geht aus der Nationalen Risikoanalyse 2019 hervor. Nun gilt für Personen in rechtsberatenden Berufen eine Meldepflicht, wenn Immobiliengeschäfte auch nur leicht unter dem Verdacht der Geldwäsche stehen.
Weiter will die Bundesregierung die Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleisten: Die so genannte Kapazitätsreserve garantiert die Sicherheit der Stromversorgung für den Fall, dass es aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse einmal nicht zur Deckung von Angebot und Nachfrage kommen sollte. Das gelingt, indem technisch geeignete Reservekraftwerke und Lasten vorgehalten werden.
Bundesregierung, PM vom 29.09.2020