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Gesetzliche Neuregelungen November 2021: Höhere Geldstrafen für Temposünden und Falschparken

29.10.2021

Der Verkehr soll sicherer werden: Der neue Bußgeldkatalog enthält höhere Strafen für Temposünden und Falschparken. Mit dem Impfangebot für alle enden die kostenlosen Corona-Testangebote. Meldevorschriften für den Einsatz von Antibiotika in der Masttierhaltung ändern sich. Und Energiekonzerne erhalten Entschädigungen für den beschleunigten Atomausstieg. Über die entsprechenden Neuregelungen informiert die Bundesregierung.

Am 09.11.2021 trete der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Vorgesehen sind laut Regierung höhere Geldstrafen für Temposünden und Falschparken. Die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen blieben unverändert. Ziel sei es, den Verkehr sicherer zu machen – vor allem Radfahrende und Fußgänger sollen besser geschützt werden.

Mittlerweile könne allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden. Daher beende der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11.10.2021. Ausnahmen gölten für Kinder sowie für Personen, die nicht gegen Corona geimpft werden können. Auch wer Symptome und den Verdacht auf eine Corona-Infektion hat, könne sich weiterhin kostenlos testen lassen.

Meldevorschriften für den Einsatz von Antibiotika insbesondere bei Masttieren werden laut Bundesregierung zum 01.11.2021 verschärft und vereinfacht. Ziel sei, den Antibiotikaeinsatz zu minimieren und damit Antibiotikaresistenzen vorzubeugen.

Die Energieversorgungsunternehmen erhielten eine Entschädigung für den beschleunigten Atomausstieg nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011, fährt die Regierung fort. Für nicht verwertbare Elektrizitätsmengen und für entwertete Investitionen gebe es einen finanziellen Ausgleich von rund 2,428 Milliarden Euro. Hierauf hätten sich Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geeinigt. Die dafür beschlossene Änderung des Atomgesetzes werde am 31.10.2021 in Kraft treten.

Bundesregierung, PM vom 28.10.2021

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